Fahrregeln
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Allgemeines
Wenn zwei Wasserfahrzeuge "auf Kollisionskurs" liegen (d.h., wenn sie bei Fortsetzung ihres Kurses und ihrer Geschwindigkeit voraussichtlich zusammenstoßen werden), so ist immer eines davon ausweichpflichtig, das andere hat "Wegerecht" (=Vorfahrt). Beide haben genau definierte Pflichten.
Der Ausweichpflichtige muss sein Manöver rechtzeitig und deutlich fahren, damit der andere das beabsichtigte ausweichmanöver erkennen kann. Man muss dem Wegerechtsschiff genügend Raum für dessen Kurs und Manöver lassen und soll nach Möglichkeit nicht vor dessen Bug, sondern hinter dessen Heck vorbeifahren.
Das Wegerechtsschiff soll, um eine Verwirrung zu vermeiden, seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, also sein Vorfahrtsrecht in Anspruch nehmen (Kurshaltepflicht). Nur dann, wenn der andere seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und wenn die Kollision sonst unvermeidbar wäre, muss auch das Wegerechtsfahrzeug ausweichen (Manöver des letzen Augenblicks).
Das Überholen ist nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge geschehen kann. Daraus leitet sich eine grundsätzliche Wegerechtsstellung der überholten Fahrzeuge ab! Dennoch muss der Vorausfahrende -wenn notwendig und möglich- das Überholen erleichtern und darf vor allem seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Eine besondere Situation besteht bei Engstellen auf Flüssen: Fehlt dort der Raum zur gefahrlosen Vorbeifahrt zweier Fahrzeuge, so muss das "zu Berge fahrende" (d.h. stromaufwärts fahrende) Fahrzeug warten - der Talfahrer hat Wegerecht, weil man von ihm ein "Anhalten" im Strom ja kaum verlangen kann.
Ausweichregeln zwischen verschiedenartigen Fahrzeugen
Die Vorfahrtsregel zwischen verschiedenen Gruppen von Wasserfahrzeugen sind in der Seen- und Flussverkehrsordnung (Österreich) genau geregelt.In der folgenden Aufzählung sind diese Gruppen in der Reihenfolge ihres Wegerechts aufgezählt, d.h. die Gruppe 1 hat Wegerecht vor allen anderen Gruppen, die Gruppe 8 muss allen anderen Wasserbenützern ausweichen.
- Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wenn sie das blaue Funkellicht zeigen.
- "Vorrangfahrzeuge" und schwer bewegliche Fahrzeuge. Vorrangfahrzeuge sind Fahrgastschiffe im Linienverkehr oder im Gelegenheitsverkehr mit einer zugelassenen Fahrgästezahl von mehr als 20 Personen. Sie führen ein grünes Licht oder einen grünen Ball.
- Fahrzeuge der Berufsfischer wenn sie einen weißen Ball führen - aber nicht Sportfischer oder -angler!
- Flöße
- Segelfahrzeuge - sofern sie unter Segel fahren. Läuft etwa der Hilfsmotor mit, so gilt der Segler als Maschinenfahrzeug.
- Ruderboote und alle anderen mit Muskelkraft angetriebenen Fahrzeuge.
- Maschinenfahrzeuge. Also alle Motor- und Elektroboote, mit oder ohne Wasserschifharer, sowie Segler, die unter Maschine fahren (auch wenn sie die Segel gesetzt haben).
- Schwimmkörper. Das sind laut Seen- und Flussverordnung keine "Fahrzeuge", sondern "fahrtaugliche gemachte Gegenstände" - hiezu werden ausdrücklich auch Windsurfer gezählt, die somit allen anderen Wasserbenützern ausweichen müssen!
Gegenüber Vorrangfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer (Gruppen 2 und 3) müssen wir einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten. Soweit örtliche Verhältnisse dies nicht zulassen, ist der nach den Umständen größtmögliche Abstand einzuhalten. Dies gilt auch für entsprechen gekenntzeichnete (Buchstabe A des internationalen Flaggenalphabets) Begleitfahrzeuge bzw. Bojen von Tauchern.
Ausweichregeln für Maschinenfahrzeuge untereinander
Begegnen einander zwei gleichrangige Maschinenfahrzeuge auf Kollisionskurs, so kann es dabei drei verschiedene Situationen geben:
- Entgegengestzte Kurse: Davon spricht man, wenn die beiden Fahrzeuge direkt aufeinander zufahren. In diesem Fall müssen beide Ruder Steuerbord legen, um einander auszuweichen ("Zwangsruderleger"). In Ausnahmefällen kann unter besonderen Umständen ein Schiffsführer verlangen, dass die Vorbeifahrt Steuerbord an Steuerbord stattfindet (d.h., beide weichen nach Backbord aus). In diesem Fall muss er das Schallsignal "zwei kurze Töne" geben.
- Kreuzende Kurse: Diese Situatuion ist gegeben, wenn der andere aus jenem Sektor kommt. den meine Seitenlichter bescheinen (d.h. von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab zu beiden Seiten. In diesem Fall gillt, wie auf der Straße, Rechtsvorfahrt: Jenes Fahrzeug muss ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat. Wann immer möglich, weicht man so aus, dass man hinter dem Heck des Wegerechtsschiffes vorbeifährt und nicht vor dessen Bug.
- Überholer: Die haben sich, wie wir schon wissen, grundsätzlich freizuhalten. Außerdem gilt, wie auf der Straße, "links überholen" - an Steuerbord des Vorausfahrenden darf man nur überholen, wenn dort genug Platz ist.
Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander
Für Segelboote untereindaer gilt:
- Wind von Steuerbord vor Wind von Backbord: Jedes Segelboot, das den Wind von Backbord hat (mit Stb-Schoten segelt), muss einem anderen, das den Wind von Steuerbord hat (mit Bb-Schoten segelt) ausweichen.
- Lee vor Luv: Diese Regel ist nur anzuwenden, wenn beide Segler mit gleichen Schoten fahren, d.h. den Großbaum beide an Stb oder beide an Bb haben. In diesem Fall muss jenes Boot auseichen, welches das andere an seiner Leeseite (an der Großbaumseite) hat.
- Überholen nur in Luv: Diese Regel besagt, dass ein anderes Segelboot nur auf dessen Luvseite überholt werden darf. Die grundsätzliche Forderung, sich vom Überholten
freizuhalten, bleibt natürlich aufrecht.
Prügelknabe des österreichischen Gesetzgebers sind die Windsurfer: Für die Seen- und Flussverordnung gelten sie nicht einmal als"Fahrzeuge", sondern nur als "Schwimmkörper". Sie müssen allen anderen Wasserbenützern, also auch Segelbooten, ausweichen. Lediglich untereinander haben sie die Ausweichregeln (Backbordbug vor Steuerbordbug, Lee vor Luv, Überholen in Luv) analog zu den Seglern einzuhalten.
Für "Regatten" kann die Behörde Ausnahmen vono den Ausweichregeln zulassen. Das geschieht meistens: Dann weichen die Teilnehmer einander nach den "Wettfahrtregeln Segeln" aus. Gegenüber anderen Wasserneützern bleiben die gesetzlichen Regeln aber fast immer in Kraft!
