Frequenzzuteilungsurkunde

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Eine Frequenzzuteilungsurkunde ist in Deutschland das amtliche Dokument das zum Betrieb einer Seefunkstelle des mobilen Seefunkdienstes berechtigt. International entspricht die Frequenzzuteilungsurkunde einer Ship Station Licence.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Erteilung einer Frequenzzuteilungsurkunde ist der Besitz eines Wasserfahrzeuges und eines durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassenes Funkgerät für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst. Die Frequenzzuteilungsurkunde wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Die Ausstellung kostet ca. 130 €.

Die Urkunde

Die Urkunde selbst enthält:

(angegeben durch Antragsteller)

  • den Namen des Betreibers der Seefunkstelle
  • den Namen des Wasserfahrzeugen, auf der die Seefunkstelle betrieben werden soll
  • die Seriennummer des Funkgerätes

(zugeteilt von der Bundesnetzagentur)

Berechtigung

Die Frequenzzuteilungsurkunde berechtigt den Betreiber der Seefunkstelle zum Betreiben des zugelassenen Funkgerätes an Bord seines Schiffes. Benutzt werden darf das Funkgerät jedoch von allen Personen, die durch den Schiffsführer dazu autorisiert und in Besitz eines entsprechenden Funkbetriebszeugnises sind.

Eine Person kann der Betreiber mehrerer Seefunksstellen sein. Eine Frequenzzuteilungsurkunde ist immer nur für ein Wasserfahrzeug gültig. Es können auch mehrere Frequenzzuteilungsurkunden auf ein Wasserfahrzeug ausgestellt werde.