Rechtliche Grundlagen Seefunk

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Internationale Behörden

Für alle gesetzlichen Bestimmungen für das GMDSS sind zwei Organisation maßgeblich:

  • IMO - zuständig für Sicherheitsaspekte
  • ITU - zuständig für die Fernmeldeseite

Das SOLAS-Abkommen gilt als das Grundregelwerk für das GMDSS.
Für die Umsetzung der technischen Details kümmern sich die Radio Regulations - im Deutschen VO-Funk genannt.

Österreichische Behörden

Die oberste Instanz in Schifffahrtsangelegenheiten ist in Österreich:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung II
A-1030 Wien, Radetzkystr. 2


Dinge, die sich um Funk drehen, werden in Österreich von der Obersten Fernmeldebehörde behandelt:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV
Oberste Fernmeldebehörde
A-1030 Wien, Kelsenstraße 7


Ihr untergeordnet sind die zuständigen Fernmeldebüros. Für Schiffsfunkerzeugnisse zuständig ist zum Beispiel:

Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Burgenland
A-1200 Wien, Höchstädtplatz 3
Persönliche Werkzeuge
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