Rechtliche Grundlagen Seefunk
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Internationale Behörden
Für alle gesetzlichen Bestimmungen für das GMDSS sind zwei Organisation maßgeblich:
Das SOLAS-Abkommen gilt als das Grundregelwerk für das GMDSS.
Für die Umsetzung der technischen Details kümmern sich die Radio Regulations - im Deutschen VO-Funk genannt.
Österreichische Behörden
Die oberste Instanz in Schifffahrtsangelegenheiten ist in Österreich:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung II A-1030 Wien, Radetzkystr. 2
Dinge, die sich um Funk drehen, werden in Österreich von der Obersten Fernmeldebehörde behandelt:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung IV Oberste Fernmeldebehörde A-1030 Wien, Kelsenstraße 7
Ihr untergeordnet sind die zuständigen Fernmeldebüros. Für Schiffsfunkerzeugnisse zuständig ist zum Beispiel:
Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Burgenland A-1200 Wien, Höchstädtplatz 3
